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Deutsche Musiktherapeutische Vereinigung zur Förderung des Konzepts nach Schwabe e.V.

(DMVS e.V.)

DMVSeV

Zertifizierung der DMVS e.V.


Alle DMVS-Mitglieder erhalten nach erfolgreichem Abschluss des Ausbildungsganges Musiktherapie nach Schwabe die Zertifizierung Musiktherapeut/Musiktherapeutin der DMVS e.V.


Registrierung im Nationalen Register der Bundesarbeitsgemeinschaft Musiktherapie


Das Nationale Register ist ein Namensverzeichnis aller in Deutschland tätigen Musiktherapeuten, die eine von der BAG Musiktherapie anerkannte Ausbildung und Qualifizierung besitzen, unabhängig von ihrer jeweiligen Verbandszugehörigkeit.

Grundlage ist ein verbandsübergreifender Konsens über qualitative und quantitative Standards, da es für Deutschland in absehbarer Zeit weder ein Berufsgesetz noch eine Vergütungsregelung für diese Berufsgruppe geben wird.

Jeder Musiktherapeut kann auf diese Weise erreichen, dass er einen anerkannten Qualitätsnachweis über seine Ausbildung und Arbeit erbringt.


Punktekatalog der DMVS e.V.


Alle Absolventen der Akademie für angewandte Musiktherapie Crossen, die es wünschen, werden per Antrag in das Nationale Register der Musiktherapeuten in Deutschland aufgenommen (Registrierung). Sie erhalten gegen eine Gebühr ein für vier Jahre gültige Urkunde über die Mitgliedschaft. Damit verknüpft ist die Möglichkeit, auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft Musiktherapie im Nationalen Register gelistet und auch mittels Suchmaschine aufgefunden zu werden als in bestimmten Arbeitsfeldern qualifizierte Musiktherapeuten. Wenn diese Listung erwünscht ist, erhält das zertifizierte Mitglied einen personifizierten Zugang zu der Datenbank des Nationalen Registers auf der Webseite der BAG Musiktherapie, bestehend aus dem Nachnamen, der sechsstelligen Mitgliedsnummer des Nationalen Registers (DMVS: 3xxxxx) sowie einem verliehenen persönlichen Passwort. Dieser Zugang ermöglicht dem Mitglied, eigene Kontaktdaten wie auch therapeutische Arbeitsfelder, in denen man tätig ist, anzugeben und jederzeit zu bearbeiten.


Für die Rezertifizierung und weitere Registrierung im Nationalen Register nach jeweils vier Jahren muss der Nachweis von Weiterbildungsveranstaltungen an der Akademie für angewandte Musiktherapie Crossen sowie von Supervisionen erbracht werden.


Im Einzelnen handelt es sich um folgende Nachweise:


1. Weiterbildungsveranstaltungen an der Akademie


Innerhalb des Zertifizierungszeitraums von vier Jahren müssen mindestens vier Veranstaltungen der Akademie besucht werden. Hierzu zählen alle Weiterbildungsveranstaltungen laut aktuell gültigem Fortbildungskatalog der Akademie, inklusive Tagungen und Symposien.


Jede dieser Veranstaltungen wird mit jeweils drei Punkten bewertet.


Anrechenbar sind weiterhin regionale Ländertage der DMVS e. V., welche je nach Umfang individuell mit zwei oder drei Punkten bewertet werden.


Mindestpunktzahl: 12


2. Supervision


Pro Jahr muss mindestens eine Supervision absolviert werden. Von den insgesamt vier Supervisionen im Zertifizierungszeitraum müssen zwei an der Akademie in der Gruppe vollzogen werden. Pro Supervision werden 3 Punkte berechnet.


Mindestpunktzahl: 12


Gesamtmindestpunktzahl: 24


Nur bei Erreichen dieser Mindestpunktzahl wird die Mitgliedschaft im Nationalen Register um weitere 4 Jahre verlängert. Hat ein Mitglied nach Ablauf der 4 Jahre Dreiviertel der Punktzahl erreicht, kann bei der Geschäftsstelle der DMVS der Antrag auf einmalige Verlängerung der Zertifizierungszeit um ein Jahr gestellt werden. Ist nach Ablauf des Jahres die Punktzahl nicht erreicht, erfolgt der Verlust der Registrierung. Diese kann jedoch erneut beantragt werden, wenn nach Ablauf von weiteren vier Jahren die geforderte Mindestpunktzahl erreicht wird.


Jedes Mitglied des Nationalen Registers sammelt im Zertifizierungszeitraum seine Punkte selbst. Zur Fortsetzung der Registrierung nach vier Jahren sind alle Unterlagen und Nachweise rechtzeitig an die Geschäftsstelle der DMVS einzureichen. Diese stellt gegen Gebühr eine neue Urkunde aus. Den Mitgliedern, die wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Elternzeit die erforderliche Punktzahl für die Fortsetzung der Registrierung nach vier Jahren (plus Verlängerung) nicht erreichen, kann auf persönlichen Antrag der Anrechnungszeitraum um die Dauer der erforderlichen Zeit für die oben genannten Gründe verlängert werden.


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