Deutsche Musiktherapeutische Vereinigung zur Förderung des Konzepts nach Schwabe e.V.

Jana Harangozóová-Fota
Musiktherapeutin an der Forensischen Psychiatrie St. Georg in Leipzig
Dipl.-Psych. Gerhard Landes
Diplom-Psychologe und Musiktherapeut in der orthopädischen Rehaklinik der Waldkliniken Eisenberg
Dipl.-Phys. Ulrike Haase
Leiterin der Akademie für angewandte Musiktherapie Crossen
Die Landesbeauftragten sind Mitglieder der DMVS e.V., die in ehrenamtlicher Arbeit den Kontakt zu den Mitgliedern in ihren Bundesländern pflegen und als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Sie unterstützen das Engagement der Mitglieder und sind bei der Gestaltung und Vorbereitung von Arbeitskreisen, Tagungen oder Musiktherapietagen in den einzelnen Ländern tätig. Sie informieren die Verbandsmitglieder über Veranstaltungen an der Akademie für angewandte Musiktherapie Crossen und machen auf Arbeitskreise oder Stammtische aufmerksam und sorgen für Kooperation und Vernetzung. Nach Information durch die Akademie leiten sie Stellenangebote in ihren Bundesländern an die Mitglieder weiter.
Zuständig für die gesamte Länderarbeit der DMVS e. V.
ist Daniela Koppe als Länderbeauftragte
im Vorstand der DMVS e.V. E-Mail: laenderarbeit@dmvs.info
Baden-Württemberg / Rheinland-Pfalz /
Johannes Holzapfel E-Mail: suedwest@dmvs.info
Bayern
Johannes Holzapfel E-Mail: suedwest@dmvs.info
Berlin / Brandenburg
Andrea Knöbel, Potsdam
Dietmar John, Potsdam E-Mail: berlin@dmvs.info
Bremen / Hamburg / Schleswig-Holstein / Niedersachsen
Ina Skalden, Wurster Nordseeküste E-Mail: bremen@dmvs.info
Hessen
Johannes Holzapfel E-Mail: suedwest@dmvs.info
Mecklenburg-Vorpommern
Annett Döring, Rostock E-Mail: mecklenburg-vorpommern@dmvs.info
Sachsen
Daniela Koppe, Chemnitz
Christiane Klappstein, Leipzig
Anja Maier, Dresden E-Mail: sachsen@dmvs.info
Sachsen-Anhalt
Lena Zeidler E-Mail: sachsen-anhalt@dmvs.info
Thüringen
Birgit Keil, Erfurt-Töttleben
Mitarbeit: Andrea Uhlig, Erfurt E-Mail: thueringen@dmvs.info
Anke Landes
Andrea Knöbel
Uta Rupf
Die Ethik-Kommission der DMVS ist ein aus drei Mitgliedern bestehendes Gremium, welches alle vier Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt wird. Sie setzt sich zur Aufgabe, die Einhaltung des von allen Mitgliedsverbänden der Bundesarbeitsgemeinschaft Musiktherapie (BAG-MT) in Konsens erarbeiteten Ethik-Kodex zu überwachen. Dieser regelt grundsätzliche Fragen im Rahmen der verantwortungsvollen Tätigkeit der Musiktherapeuten und der einzelnen Verbände untereinander.
Die Ethik-Kommission versteht sich in diesem Sinne als Anlauf- und Klärungsstelle für alle Mitglieder der DMVS sowie Studierende der Akademie für angewandte Musiktherapie Crossen und kann von allen Personen angerufen werden.
Zur besseren Lesbarkeit des folgenden Textes wird die männliche Form verwendet.
Präambel
Der Ethik-Kodex basiert auf den Kasseler Thesen vom 4. Juli 1998. Die Mitglieder der an der
BAG Musiktherapie beteiligten musiktherapeutischen Vereinigungen üben ihre Tätigkeit in
sozialer und rechtsstaatlicher Verantwortung aus. Sie sind zu einem verantwortungsvollen
Umgang mit der eigenen Person, mit der therapeutischen Aufgabe sowie mit jenen Menschen,
mit denen sie durch musiktherapeutische Behandlung in eine besondere Beziehung eintreten,
gefordert.
Der Ethik-Kodex dient
· dem Schutz der Patienten/Klienten vor unethischer Anwendung der Musiktherapie
· der Handlungsorientierung der Mitglieder
· dem Schutz der eigenen Berufsrolle und
· ist Grundlage für alle in den einzelnen Verbänden beschlossenen bzw. zu beschließenden
Berufsordnungen.
§1 Gültigkeit des Ethik-Kodex
Die folgenden ethischen Richtlinien gelten für die Mitglieder der in der BAG Musiktherapie
vertretenen Verbände. Die Mitgliedsverbände müssen ihre eigenen Berufsordnungen haben,
die mit dem Ethik-Kodex der BAG Musiktherapie vereinbar sind. Der Ethik-Kodex regelt
grundsätzliche Fragen im Rahmen der Tätigkeit der Musiktherapeuten und der Verbände
untereinander.
§2 Allgemeine Berufspflichten
Die Mitglieder der an der BAG Musiktherapie beteiligten Verbände verpflichten sich, die
Tätigkeit stets im Rahmen professioneller Standards auszuüben. Qualitätsstandards für
Musiktherapie sind in der BAG Musiktherapie zu formulieren und fortzuschreiben.
§3 Berufsbezeichnung
Die Verbände der BAG Musiktherapie tragen Sorge dafür, dass ihre Mitglieder die
Berufsbezeichnung Musiktherapeut/Musiktherapeutin nicht missbräuchlich verwenden.
§4 Umgang mit Patienten/Klienten
Musiktherapeuten haben die Verpflichtung, mit dem Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnis in
der therapeutischen Beziehung sorgsam umzugehen. Eine Verletzung dieses Verhältnisses
liegt dann vor, wenn Musiktherapeuten ihre Aufgabe und Verantwortung gegenüber Patienten
vernachlässigen, um ihre persönlichen, z.B. emotionalen, sexuellen, sozialen oder
unangemessenen wirtschaftlichen Interessen zu befriedigen. Musiktherapeuten verpflichten
sich, jede Art von Machtmissbrauch zu unterlassen.
Musiktherapeuten arbeiten auf der Grundlage einer Vereinbarung, die im wesentlichen folgende
Übereinkünfte enthält:
· Art der musiktherapeutischen Methode und Setting
· Umfang und mutmaßliche Dauer der Behandlung
· finanzielle Bedingungen der Behandlung
· Schweigepflicht
§5 Verantwortung gegenüber Studierenden/Praktikanten und Supervisanden
Selbsterfahrung im Rahmen der musiktherapeutischen Ausbildung, Praktikumsanleitung und
Supervision sind von Therapie zu trennen.
§6 Schweigepflicht und Datenschutz
Die Musiktherapeuten haben über alle persönlichen Daten der Klienten Verschwiegenheit zu
wahren. Die Aufnahme von Ton- und Bildmaterial und deren Verwendung zu Ausbildungs- und
Publikationszwecken bedürfen der Genehmigung des Patienten.
§7 Kollegiales Verhalten
Die Mitglieder aller an der BAG MT beteiligten Verbände pflegen untereinander und gegenüber
Kollegen aus anderen kooperierenden Fachbereichen kollegiales Verhalten und Kooperation.
Herabsetzende Äußerungen über Kollegen, der missbräuchliche Umgang mit deren Ideen und
geistigem Eigentum sind unzulässig. Bei Konflikten sind einvernehmliche Lösungen
anzustreben.
§8 Fortbildung, Qualitätssicherung
Die Mitglieder aller an der BAG Musiktherapie beteiligten Verbände verpflichten sich zu
Fortbildung, regelmäßigem fachlichem Austausch und Supervision ihrer beruflichen Praxis.
§9 Forschung
Bei Durchführung von Forschungsvorhaben sind folgende Anforderungen einzuhalten:
Aufklärung der beteiligten Personengruppe, Einhaltung von Datenschutz und Schweigepflicht,
Achtung des geistigen Eigentums anderer Kollegen und wertschätzender Umgang mit den
Ergebnissen.
§10 Werbung
Die Mitglieder aller an der BAG Musiktherapie beteiligten Verbände verpflichten sich, nur im
Rahmen der für die im Gesundheitswesen tätigen Berufe geltenden Bestimmungen über ihre
Berufsausbildung zu informieren.
§11 Ethik-Kommission
In den an der BAG Musiktherapie beteiligten Verbänden sind Ethik-Kommissionen einzurichten,
die für alle Fragen, Probleme und Verletzungen, die den Ethik-Kodex betreffen, zuständig sind.
§12 Inkrafttreten
Dieser Ethik-Kodex der BAG Musiktherapie tritt nach Beschluss durch die Mitgliederkonferenz
der an der BAG Musiktherapie beteiligten Verbände am 15.09.2006 in Kraft.
KONTAKT
Geschäftsstelle der DMVS e.V.
Dorfstraße 28 | D-04626 Posterstein
📞 +49 (0) 34496 163 899